TEILNAHMEERKLÄRUNG BOOTSVERLEIH- UND TOUREN

Eigenverantwortung

Das Befahren eines Gewässers ist mit Risiken verbunden. Die Teilnahme geschieht im Hinblick auf diese Risiken AUF EIGENE GEFAHR. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle.

Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat der Teilnehmer sein etwaiges Mitverschulden im Rahmen einer Haftung anrechnen zu lassen. Für die Haftung gilt im übrigen Ziffer 6.

Altersmindestgrenzen, Mindestkörpergröße, körperliche Verfassung

Der Bootsverleih ist für Teilnehmer ab dem 14. Lebensjahr geeignet, die nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die sie von Risikosportarten ausschließt und die bei der Befahrung des Gewässers keine Gefahr für sich selbst und / oder einer anderen Person darstellen. Bei Teilnehmerinnen, die wissentlich oder unwissentlich schwanger sind, übernehmen wir keine Haftung für spätere Schäden.

Der Verleih an Personen im alkoholisierten Zustand sowie nach Einnahme ähnlich wirkender Medikamente ist strengstens untersagt!

Es werden ein guter körperlicher Allgemeinzustand und Schwimmkenntnisse vorausgesetzt!

Sicherheitseinweisungen

Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Tour an einer Sicherheitseinweisung teilnehmen. Alle Anweisungen des Personals sind bindend und ihnen ist Folge zu leisten. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß oder Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsforderungen oder Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters, trägt der Teilnehmer für hierdurch eintretende Schäden selbst die Verantwortung.
Ein eigenständiges Befahren des Gewässers wird vorausgesetzt. Das Baden im Gewässer ist untersagt.

Ausrüstung

Die von uns ausgegebene Sicherheitsausrüstung darf während der Befahrung nicht abgelegt werden und ist dem Personal zusammen mit allem entliehenen Material nach der Tour unbeschädigt auszuhändigen. Auf etwaige entstandene Schäden an Sicherheitsausrüstung oder Material muss unaufgefordert hingewiesen werden.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung findet vor Übergabe des Materials statt. Es gelten die ausgehängten und durch Werbeunterlagen (Internet, Flyer usw.) ersichtlichen Preise.

Haftungsbegrenzung

Die Firma SAYAQ Adventures München GmbH & Co.KG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Personenschäden besteht eine Haftung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der Firma SAYAQ Adventures München GmbH & Co.KG, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Für Bagatellschäden (aufgerissene Kleidung, dreckige Kleidung o.Ä.), sowie den Verlust von Gegenständen wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

Ausschluss von Teilnehmern, Hausrecht, Schließung bei höherer Gewalt, Nichtrückerstattung der gebühr

Die Firma SAYAQ Adventures München GmbH & Co.KG ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Benutzungs-, bzw. Tour-Regeln halten, vom Verleih oder der Tour auszuschließen. Die Firma übt das Hausrecht aus und ist jederzeit berechtigt, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen.

Der Gast kann das entliehene Material vor Ablauf der maximalen Entleihdauer zurückgeben. Dadurch erfolgt keine Rückvergütung, oder Minderung der Gebühr.

Beschädigung / Verschmutzung Alle Teilnehmer verpflichten sich, das Gelände sauber zu halten. Zu- & Ausstieg ist ausschließlich an dem von Sayaq dafür vorgesehenen Steg oder Bereich. Es darf an keiner anderen Stelle ausgestiegen werden. Außerdem ist ein Mindestabstand von 2 Metern zum Seeufer einzuhalten. Auch zwischen einzelnen Booten muss der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.

Mitführen von Gegenständen

Im Besitz des Teilnehmers befindlich lose Gegenstände dürfen bei der Teilnahme nicht in einer Weise mitgeführt werden, dass sie Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen können.
Diese Gegenstände sind beim Veranstalter abzugeben bzw. selbstständig sicher zu verwahren. Andere Gegenstände können auf eigene Gefahr und Haftung (Punkt 6) mitgeführt werden.